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PET und die neue
PPWR Verordnung
(EU-Verpackungsverordnung)

Der abgestimmte Vorschlag für eine PPWR Verordnung in der Europäischen Union ersetzt die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie von 1994. Die neuen Vorschriften sollen den prognostizierten Trend des Anstiegs von Verpackungsabfällen bis 2030 stoppen.

HOHE RECYCLING-QUOTEN

PET ist vollständig recycelbar und erfüllt die Anforderungen der PPWR-Verordnung nach hohen Recyclingquoten. Die Verwendung von recyceltem PET (rPET) kann weiter gesteigert werden, um die Verordnungsvorgaben zu erfüllen, die auf einen höheren Anteil an recycelten Materialien abzielen.

REDUZIERTER CO2-FUSS-ABDRUCK

Im Vergleich zu Glas und anderen Materialien hat PET einen geringeren CO2-Fußabdruck, was zur Erreichung der Klimaziele der PPWR-Verordnung beiträgt. Das geringere Gewicht von PET-Verpackungen reduziert die Emissionen sowohl bei der Produktion als auch beim Transport.

MATERIAL-EFFIZIENZ & GEWICHTS-REDUZIERUNG

PET ermöglicht die Herstellung leichterer Verpackungen, was den Materialeinsatz verringert und somit den Anforderungen der Verordnung nach Ressourceneffizienz und Abfallreduktion gerecht wird. Fortschritte in der Verpackungstechnologie ermöglichen immer dünnere und gleichzeitig stabile PET-Flaschen.

EINSATZ VON MONOMATERIAL

PET kann als Monomaterial verwendet werden, was den Recyclingprozess vereinfacht und die Recyclingquote erhöht, wie von der PPWR-Verordnung gefordert. Durch den Einsatz von Monomaterial und recyclingfähigen Farben wird die Sortierung und Wiederverwertung von PET einfacher und effizienter.

ZUKUNFTS-SICHERHEIT UND ANPASSUNGS-FÄHIGKEIT

Die Eigenschaften von PET und die fortschreitende Entwicklung in der Recyclingtechnologie positionieren PET als Material, das auch zukünftige Anforderungen der PPWR-Verordnung erfüllen kann.

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